1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Susanne Behrendt bzw. Hestura (dem Veranstalter) und dem Klienten.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. „Klient“ im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, mit denen der Veranstalter in Geschäftsbeziehungen tritt. Die Punkte dieser AGB schließen Personen aller Geschlechter ein, auch wenn vor allem die feminine Wortform nicht ausdrücklich genutzt wird.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Die Annahme des Auftrages erfolgt mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Veranstalters. Damit wird der Vertrag wirksam.

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der Klient unwahre Angaben zu seiner Person oder seinem Gesundheitszustand machen, behält sich der Veranstalter vor, vom Vertrag zurück zu treten und dem Klienten den Schaden in Rechnung zu stellen, der durch diese vorsätzlich unwahren Angaben entstanden ist.

3. Vergütung, Rechnungslegung

3.1. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

3.2. Der Klient zahlt den Preis sofort nach Rechnungsstellung.

4. Erfüllungsort

4.1. Angebote des Veranstalters finden in 71134 Aidlingen auf dem Gelände oder der Umgebung des Lindenhofs statt. Abweichende Erfüllungsorte sind in Rücksprache mit dem Klienten möglich.

4.2. Angebote finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

5. Termine

5.1. Die Termine werden in individuellen Verträgen schriftlich oder mündlich festgehalten oder von Einheit zu Einheit einvernehmlich festgelegt.

5.2. Für den Fall, dass der Klient bzw. sein gesetzlicher Vertreter die jeweilige Therapieeinheit längstens 24 Stunden vor der terminierten Therapiestunde absagt, kann die Einheit unter Berücksichtigung des in 5.5. festgelegten Zeitraums an einem anderen, einvernehmlich festzulegenden Termin nachgeholt werden.

5.3. Kurzfristigere, durch den Klienten oder seinen gesetzlichen Vertreter abgesagte Therapiestunden können nicht nachgeholt werden. Das abgesagte Angebot ist honorarpflichtig.

5.4. Sagt der Klient ein Angebot bis 30 Tage vor Angebotsbeginn ab und ein Nachholtermin kommt nicht innerhalb 90 Tagen zustande, ist das abgesagte Angebot zu 50% honorarpflichtig. Anspruch auf einen weiteren Nachholtermin besteht dann nicht mehr.

5.5. Sagt der Klient ein Angebot innerhalb 30 Tage vor Angebotsbeginn ab und ein Nachholtermin kommt nicht innerhalb 60 Tagen zustande, ist das abgesagte Angebot zu 100% honorarpflichtig. Anspruch auf einen weiteren Nachholtermin besteht dann nicht mehr.

5.6. Das Nichtzustandekommen eines Nachholtermins, wie in 5.4. und 5.5. angesprochen, kann sowohl vom Klienten als auch vom Veranstalter bedingt sein. Begründetes Nichtzustandekommens des Nachholtermins seitens des Veranstalters (z.B. aufgrund mangelnder freier Termine) ist entsprechend 5.4. und 5.5. honorarpflichtig.

5.7. Sagt der Veranstalter ein Angebot ab, hat der Klient Anspruch auf einen Nachholtermin. Sollte ein Nachholtermin nicht innerhalb 90 Tagen möglich sein, wird ein bereits bezahlter Betrag für das jeweilige, vom Veranstalter abgesagte Angebot zurück erstattet. Anspruch auf einen weiteren Nachholtermin besteht dann nicht mehr.

6. Widerrufsbelehrung und Haftung

6.1. Der Klient oder sein gesetzlicher Vertreter können Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) widerrufen, sofern keine in 5. genannten Zeiträume verletzt werden. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt bei verspätetem Eingang die nachweislich rechtzeitige Absendung des Widerrufs (z.B. Poststempel). Der Widerruf ist zu richten an: Hestura – Claus Freitag, Ortsstr. 42, 75365 Calw.

6.2. Die Pferde des Veranstalters sind als Therapiepferde bzw. Schulpferde haftpflichtversichert.

6.3. Der Veranstalter empfiehlt, für Teilnehmer seiner Angebote eine Unfallversicherung abzuschließen. Dies ist Sache des Klienten oder seines gesetzlichen Vertreters.

7. Datenschutz

7.1. Die Angabe von persönlichen Daten, z.B. im Zusammenhang mit der Durchführung von Angeboten des Veranstalters, geschieht auf freiwilliger Basis. Die Einwilligung in die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten ist widerruflich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck, die Förderung des therapeutischen Reitens des Veranstalters zu verbessern. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

8. Impfungen und Allergien

8.1. Eine gültige Tetanusimpfung ist Sache des Klienten oder seiner / ihrer gesetzlichen Vertreter.

8.2. Der Veranstalter ist über etwaige Allergien gegen z.B. Pferdehaar oder Insektenstiche bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen. Für während oder in Folge von Veranstaltungen auftretende Allergien übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine in diesen AGB angeführte Sache unwirksam sein oder werden, so ist sie so zu ersetzen, dass ihrem ursprünglichen Sinn möglichst exakt entsprochen wird. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

Stand: 12.05.2023